In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 dürfen Zahnarztpraxen von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe a IfSG).
Ein Praxisbesuch kann mit Sorgen und Verunsicherung verbunden sein – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona Pandemie. Dafür haben wir natürlich Verständnis. Jedoch können wir Ihnen durch die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und RKI Vorgaben eine risikoarme und sichere Behandlung nach gültigen Hygienestandards gewährleisten.
Unsere Sprechstunden finden unverändert statt – wir bitten Sie jedoch im Eingangsbereich der Praxis bzw. beim Betreten der Praxisräume die AHA Regeln zu beachten und die Praxis nur einzeln zu betreten.
Keine 2-G oder 3-G Regel für symptomlose Patienten. Patienten mit typischen Symtopmen müssen diese beim Hausarzt vor dem Praxisbesuch abklären lassen.
Kein negativer Testnachweis für den Praxisbesuch erforderlich.
Bitte machen Sie sich auch keine Sorgen hinsichtlich eines operativen Eingriffs – wir können Ihnen versichern, dass Operationen weiterhin unter Berücksichtigung aller geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Wir bieten unseren Patienten auch weiterhin das gesamte Therapiespektrum an.
Gerne erläutern wir Ihnen unsere getroffenen Vorkehrungen.
Unsere Praxis folgt selbstverständlich den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für vorbeugende Maßnahmen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Alle unsere Mitarbeiter sind entsprechend instruiert und aufmerksam.
Alle erforderlichen hygienischen Vorkehrungen – wie z.B. das Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern – haben wir selbstverständlich umgesetzt. Auch haben wir uns entschieden, auf das Händeschütteln zu verzichten – wir schenken Ihnen nach wie vor gerne ein Lächeln.
Wir haben für Sie zu den gewohnten Zeiten geöffnet, bitten Sie jedoch im Eingangsbereich der Praxis bzw. beim Betreten der Praxisräume die aktuell geltenden Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) zu beachten und die Praxis nur einzeln zu betreten.
Zu Ihrem Schutz haben wir unseren Wartebereich aufgelockert, um mehr Abstand zwischen den Sitzmöglichkeiten zu schaffen.
Bitte seien Sie nicht besorgt wegen eines operativen Eingriffs – wir versichern Ihnen, dass wir Operationen weiterhin unter Berücksichtigung aller geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchführen können.
Zum Wohle aller: Wir bitten um Verständnis, dass Patienten mit Symptomen (Fieber, Husten, Schnupfen, Niesen, Halsschmerzen, Heiserkeit u.a.) oder anderen ansteckenden Krankheiten, erst nach dem Abklären der Symptome (negatives Testergebnis) behandelt werden können. Notfälle dürfen wir in Absprache an das Universitätsklinikum Aachen verweisen.
Für eine bestmögliche Behandlung benötigen wir daher einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Hierfür erhalten Sie am Empfang einen Fragebogen.